Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

Autoführerschein 
Kl. B

Kfz mit zulässiger Gesamtmasse 
max. 3.500kg, max. 8 Personen (plus Fahrer) 

Anhänger mit zG max. 750 kg,
Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre (BF17)

eingeschlossene Klassen: AM, L

Anhängerführerschein Kl. BE

Fahrzeugkombinationen: 

Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger oder Sattelanhänger zG max. 3,5t

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"),

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Anhängerführerschein Kl. B96

Fahrzeugkombination:

Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger
( zG mehr als 750 kg).
zG der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre
 Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig 

Landwirtschaftliche 
Maschinen Kl. L

Die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Mindestalter: 16 Jahre

MOFA

Krafträder mit Hubraufm max 50ccm

und max 25 Km/h

Mindestalter: 15 Jahre

Nur theoretische Prüfung

2 Fahrstunden im Stadtgebiet inkl.

Motorradführerschein
Kl. A

Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike): 
Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm³
 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über
  45 km/H Leistung über 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg

20 Jahre ( bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Kl. A2)

Trike ab 21 Jahren

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Motorradführerschein
Kl. A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)
      Leistung max. 35 kW 

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg , die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 Kw abgeleitet wird.

Mindestalter: 18 Jahre
  
Bei Vorbesitz Klasse 3 
(bis 01.04.1980) 
keine theoretische Prüfung

eingeschlossene Klassen: AM, A1

MotorradführerscheinKl. A1

Krafträder (auch mit Beiwagen)        
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
 
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg 

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern: 

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h Leistung max. 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

eingeschlossene Klassen: AM

Rollerführerschein
Kl. AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³
Bei Verbrennungsmotor Leistung max. 4 kW

Bei Elektromotor:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ 

Bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW

Bei Diesel-/Elektromotor:
Vierrädrige Leicht-Kfz mit (Quad): bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Leermasse max. 350 kg

Mindestalter: 15 Jahre
Der Stufenführerschein im Motorradbereich

Der erste Erwerb einer Motorradklasse im Stufenbereich erfordert eine Komplettausbildung !
(Übungsstunden + Sonderfahrten).

Beispiel:

Mit 16 Jahren:  
Erwerb der Führerscheinklasse A1 (Moped)

Nach zwei Jahren: 
praktische Prüfungsfahrt der Klasse A2
(mit 18 Jahren)
    
Nach erneut zwei Jahren:    
praktische Prüfungsfahrt der Kl. A
(mit 20 Jahren)

Bevor die praktischen Prüfungen zu den Klassen A2 und A absolviert werden können, müssen Fahrstunden zur Überprüfung der Fahrsicherheit und zur Auffrischung der Grundfahraufgaben genommen werden.
  • Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem Bedarf 
  • 2-Jahres-Fristen müssen eingehalten werden
  • Die praktische Prüfung darf einen Monat vor Beendigung der 2-Jahres-Frist erfolgen

Mindestanforderungen für die Klassen 
B, A, A2, A1 und AM


Theorieunterricht 
  • 12 Einheiten à 90 Min Grundstoff
  • Für Kl. B +2 Einheiten Zusatzstoff
  • Für Kl. A, A2 ,A1, AM +4 Einheiten Zusatzstoff    
Stadtfahrten/Übungsstunden nach Bedarf

Besondere Ausbildungsfahrten: 
  • 5 Überlandfahrten 
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Dunkelheitsfahrten                                   
(Bei der Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.)                                                            
Theoretische und praktische Prüfung                                                                                                          
Bei Mofa und Kl. L:
nur theoretische Prüfung
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